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Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für das Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung "Recht auf Wohnen"

Aufgrund der am 29. Juni 2022 auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet veröffentlichten stattgebenden Entscheidung des Bundesministers für Inneres betreffend das oben angeführte Volksbegehren wird verlautbart: 
Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 - VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist 


von Montag, 19. September 2022
bis (einschließlich) Montag, 26. September 2022, 


in jeder Gemeinde in den Text des Volksbegehrens samt Begründung Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu diesem Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren)


Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 16. August 2022 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist. 


Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für dieses Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt. 


In dieser Gemeinde (diesem Magistrat) können Eintragungen während des Eintragungszeitraums an folgender Adresse (an folgenden Adressen) 


Gemeindeamt Sierndorf 
Prager Straße 13 
2011 Sierndorf 


an den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten vorgenommen werden: 

Montag, 19. September 2022, von 08:00 bis 16:00 Uhr,

Dienstag 20. September 2022, von 08:00 bis 10:00 Uhr,

Mittwoch, 21. September 2022, von 08:00 bis 16:00 Uhr,

Donnerstag, 22. September 2022, von 08:00 bis 20:00 Uhr,

Freitag, 23. September 2022, von 08:00 bis 16:00 Uhr,

Samstag, 24. September 2022, von 08:00 bis 12:00 Uhr,

Sonntag, 25. September 2022, geschlossen,

Montag, 26. September 2022, von 08:00 bis 16:00 Uhr,

Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (26. September 2022), 20.00 Uhr, durchführen.

Verlautbarung