Aus gegebenem Anlass und durch vermehrtes Auftreten von Ausbrüchen der Geflügelpest (,,Vogelgrippe") in ganz Europa wird auf die neue Novelle der Geflügelpest-Verordnung
(BGBI 2007/309) verwiesen.
Durch folgende Novelle (BGBI. II Nr. 350/2023) sind alle Gemeinden zu informieren.
Die Informationen müssen durch den Anschlag an die Amtstafeln, Verteilung der Merkblät-ter der AGES und durch den Hinweis der aktuellen Informationen der Landeshomepage stattfinden. Besonders sind Geflügelhalter als Landwirtschaft oder Hobbyhaltung zu infor-mieren.
Eine Auflistung der Gemeinden und aktuelle Informationen sind hier zu finden:
- Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden oder Registrieren.