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Umwelt.Gemeinde.Bericht
1985 beschloss Niederösterreich als erstes Bundesland ein eigenes Umweltschutzgesetz, darin festgeschrieben ist die Funktion der UmweltgemeinderätInnen sowie deren gesetzlichen Verpflichtungen, die sich im Wesentlichen aus drei Tätigkeitsbereichen zusammensetzen. Das sind Schutz von Umwelt und Natur, die Information der BürgerInnen und die Beratung der Gemeinde. Letzteres haben die UmweltgemeinerätInnen mindestens einmal jährlich, vorzugsweise in Form eines Umweltberichtes durchzuführen.