Aufgrund der am 28. November 2022 auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet veröffentlichten stattgebenden Entscheidung des Bundesministers für Inneres betreffend das oben angeführte Volksbegehren wird verlautbart:
Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 - VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist
von Montag, 17. April 2023,
bis (einschließlich) Montag, 24. April 2023,
in jeder Gemeinde in den Text des Volksbegehrens samt Begründung Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu diesem Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unter-schrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären.
Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).
Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 13. März 2023 in der Wählerevidenz einer Gemeinde ein-getragen ist.
Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für dieses Volksbe-gehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
In dieser Gemeinde (diesem Magistrat) können Eintragungen während des Eintragungszeitraums an folgender Adresse (an folgenden Adressen)
Gemeindeamt der Marktgemeinde Sierndorf
Prager Straße 13
2011 Sierndorf
an den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten vorgenommen werden:
Montag, 17. April 2023, 08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag, 18. April 2023, 08:00 bis 20:00 Uhr
Mittwoch, 19. April 2023, 08:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag, 20. April 2023, 08:00 bis 20:00 Uhr
Freitag, 21. April 2023, 08:00 bis 16:00 Uhr
Samstag, 22. April 2023, 08:00 bis 12:00 Uhr
Sonntag, 23. April 2023, geschlossen
Montag, 24. April 2023, 08:00 bis 16:00 Uhr
Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (24. April 2023), 20.00 Uhr, durchführen.
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