Sie sind hier

Bis zu 5000 € Förderung für thermische Sanierung!

Bild des Benutzers Karl Falschlehner

Die Förderungsmaßnahme "Thermische Sanierung" wird im Jahr 2011 seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft Familie und Jugend neu aufgelegt. Diese kann ab 1. März bei den Bausparkassen beantragt werden.

Die Voraussetzungen für den Erhalt einer Förderung sind:

  • Der Antrag muss vor Baubeginn bzw. Liefertermin, jedenfalls vor dem 30.06.2011 bei der Zentrale einer Bausparkasse einlangen.
  • Das zu sanierende Gebäude muss vor dem 1.1.1991 (Datum der Baubewilligung) errichtet worden sein.
  • Die geförderten Maßnahmen sind bis spätestens 30.06.2012 umzusetzen und abzurechnen.

Die vorläufigen Details zu Grenzwerten und Heizkostensenkungen (diese müssen durch einen Energieausweis belegt sein) finden sich unter dem folgenden Link: http://www.bmwfj.gv.at/Presse/AktuellePresseMeldungen/Documents/20110131_PK-Unterlage.pdf.

Die maximale Förderungshöhe für eine umfassende Sanierung liegt bei bis zu 20 Prozent der Investitionskosten bzw. einem maximalen Zuschuss von 5.000 Euro.

Eine Teilsanierung (Reduktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 30 Prozent) wird mit bis zu 3.000 Euro unterstützt. In mehrgeschossigen Bauten reicht auch schon eine Verringerung des Heizwärmebedarfs um 15 Prozent für eine Förderung, wobei in diesem Fall nur bis zu 2.000 Euro pro Einheit ausgezahlt werden. Für die Umstellung bestehender Wärmeerzeugungssysteme in Ein- und Zweifamilienhäusern beträgt die maximale Förderhöhe 1.500 Euro, in mehrgeschossigen Bauten 1.000 Euro pro Einheit.

Beratungsgespräche sind unter anderem bei der Raika Sierndorf ab dem 21. Februar möglich. Dabei können Sie sich auch umfassend über die Details zur Förderungsabwicklung informieren - diese werden aber erst in der kommenden Woche fixiert.

GR Rupert Falschlehner

Orte