Kindermiteintragungen im Reisepass der Eltern sind ab 15. Juni 2012 ungültig.
Jedes Kind benötigt ab 15. Juni 2012 für Auslandsreisen einen eigenen Pass oder - sofern es nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig ist - einen Personalausweis. Die Eintragung im Reisepass eines Elternteils gilt ab diesem Zeitpunkt nicht mehr. Auch dann nicht, wenn der Pass noch länger gültig sein sollte.
Informieren Sie sich bitte unter: www.siz.cc/niederoesterreich/aktuelles/5698