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Erhöhung der Wassergebühren notwendig

Bild des Benutzers Karl Falschlehner

Der Rechnungsabschluss des Jahres 2010 wies im Bereich „Wasser" wiederum keine Kostendeckung auf. Daher sah sich der Gemeinderat  der Marktgemeinde gezwungen, die Wassergebühren anzuheben.

Die einstimmig beschlossene neue Wasserabgabenverordnung tritt mit 1. Oktober 2011 in Kraft. Der Bereitstellungsbetrag wurde mit € 11,50 pro m³/h festgesetzt, das ergibt für die Wasserzähler mit einer Wassernennbelastung von 3 m³/h, wie sie in unserer Marktgemeinde verwendet werden, eine Bereitstellungsgebühr von € 34,50. Die Grundgebühr für 1 m³ Wasser wurde mit € 1,41 festgesetzt. Die Umsatzsteuer gelangt gesondert zur Verrechnung.

Trotz der Gebührenerhöhung zählt die Marktgemeinde Sierndorf zu den Gemeinden mit eher niedrigen Wassergebühren.

Die am 5. Juli 2011 beschlossene „Wasserabgabenverordnung für die öffentliche Gemeindewasserleitung der Marktgemeinde Sierndorf" finden Sie im gesamten Wortlaut hier auf sierndorf.at.

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