Durch den Orkan "Paula" sind auch in Niederösterreich Schäden entstanden. Da Orkanschäden nach dem Katastrophenfondsgesetz als außergewöhnliches Ereignis gelten, können Personen, an deren Vermögen Schäden durch den Orkan "Paula" aufgetreten sind, am Gemeindeamt (Tel. 02267/22 10) um die Gewährung von Beihilfen zur Behebung von Katastrophenschäden ansuchen. Allfällige Schäden werden von einer Schadenerhebungskommission aufgenommen.