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Verordnung über die Erhebung einer Gebrauchsabgabe

Bild des Benutzers Karl Falschlehner

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Sierndorf beschloss in seiner Sitzung am 27.10.2010 für den über den widmungsmäßigen Zweck hinausgehenden Gebrauch von öffentlichem Grund in der Gemeinde die Einhebung einer Gebrauchsabgabe nach den Bestimmungen des NÖ Gebrauchsabgabegesetzes 1973, LGBl. 3700, in der derzeit geltenden Fassung, wie folgt:

„Die Gebrauchsabgabe ist von allen Gebrauchsarten des Tarifes des NÖ Gebrauchs-abgabegesetzes 1973 mit den dort angeführten Höchstsätzen zu entrichten.

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft."

Zur Anwendung kommt diese Verordnung vor allem für die Lagerung von Baustoffen, Brennholz, Schutt, Baugeräten und dergleichen, wenn die Lagerung die Dauer von drei Tagen übersteigt.

Um Erlaubnis zur Lagerung ist vor Inanspruchnahme der Fläche am Gemeindeamt anzusuchen. Die Gebrauchsabgabe beträgt je angefangene fünf m² Grundfläche € 5,-, mindestens aber € 30,- für einen Monat.

 

Zum NÖ Gebrauchsabgabegesetz 1973

Zur Änderung des NÖ Gebrauchsabgabegesetzes 1973

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