Beachten Sie bitte bei der Briefwahl!
- Mit der Unterschrift auf der Wahlkarte muss eidesstattlich erklärt werden, dass das Wahlrecht persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgeübt wurde.
- Die Wahlkarte kann per Post, persönlich oder durch einen Dritten der Gemeindewahlbehörde (Gemeindeamt, Prager Straße 13) bis spätestens 14. März 2010, 6.30 Uhr, übermittelt werden.