Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2008/2009 in der Höhe von € 210,- zu gewähren.
Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes von 15. Oktober 2008 bis 30. April 2009 beantragt werden.
Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten:
- BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
- BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt oder Familien, die im Monat September 2008 oder danach die NÖ Familienhilfe beziehen
- sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
Telefonische Auskünfte über den Heizkostenzuschuss erhalten Sie
beim Bürgerservice-Telefon: 02742 / 9005-9005 und auch unter 02267/2225 (Gemeindeamt Sierndorf).
Antworten auf Fragen zum Heizkostenzuschuss des Landes
Heizkostenzuschuss 2008/2009 - Förderantrag
Der Gemeindevorstand der Marktgemeinde hat in der Vorstandssitzung am 21. Oktober 2008 beschlossen, allen GemeindebürgerInnen der Marktgemeinde Sierndorf, denen das Land NÖ 2008/2009 einen Heizkostenzuschuss gewährt, ebenfalls einen Heizkostenzuschuss (20 % des Heizkostenzuschusses des Landes) für die Heizsaison 2008/09 auszuzahlen.
Für den Heizkostenzuschuss der Marktgemeinde Sierndorf ist kein separater Förderantrag zu stellen.
BezieherInnen einer Ausgleichszulage erhalten den Heizkostenzuschuss des Bundes in der Höhe von € 210,- automatisch ausbezahlt. AusgleichzulagenbezieherInnen werden ersucht, mit dem Beleg den Erhalt des Heizkostenzuschusses des Bundes nachzuweisen, um den Heizkostenzuschuss der Marktgemeinde Sierndorf (20 % des Heizkostenzuschusses des Bundes) zu erhalten.
Auskunft: Gemeindeamt Sierndorf, Tel. 02267/2225