Sie sind hier

In vier Wochen ist Gemeinderatswahl

Bild des Benutzers Karl Falschlehner
Wahlberechtigt ist jede Staatsangehörige und jeder Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, die/der spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist und in unserer Marktgemeinde seinen ordentlichen Wohnsitz (Stichtag für den Wohnsitz: 14. Dezember 2009) hat.

Orte