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Kundmachung über die Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat

Gemäß § 1 Abs. 3 der Nationalrats-Wahlordnung 1992 – NRWO wird hiermit die Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat, BGBl. II Nr. 169/2024, bekanntgemacht.

Die Verordnung der Bundesregierung hat folgenden Wortlaut:

„Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages

Aufgrund des § 1 Abs. 2 der Nationalrats-Wahlordnung 1992 – NRWO, BGBl. Nr. 471, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 130/2023, wird verordnet:

§ 1. Die Wahl für den Nationalrat wird ausgeschrieben.

§ 2. Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates wird als Wahltag der

29. September 2024

festgesetzt.

§ 3. Als Stichtag wird der 9. Juli 2024 bestimmt.“

Aushang

Mittwoch, 10. Juli 2024 bis Sonntag, 29. September 2024

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