Mit 1. Jänner 2010 tritt eine neue Bundesabgabenverordnung in Kraft. Diese beinhaltet auch, dass alle Ratenzahlungen, welche die Gemeinde gewährt, mit 6 % (bisher 0 %) verzinst werden müssen.
Betroffen davon sind vor allem jene, die in Zukunft Aufschließungsgebühr und Kanalanschlussgebühr zu zahlen haben.