Der Gemeinderat der Marktgemeinde Sierndorf beschloss in seiner Sitzung am 27.10.2010 für den über den widmungsmäßigen Zweck hinausgehenden Gebrauch von öffentlichem Grund in der Gemeinde die Einhebung einer Gebrauchsabgabe nach den Bestimmungen des NÖ Gebrauchsabgabegesetzes 1973, LGBl. 3700, in der derzeit geltenden Fassung, wie folgt:
„Die Gebrauchsabgabe ist von allen Gebrauchsarten des Tarifes des NÖ Gebrauchs-abgabegesetzes 1973 mit den dort angeführten Höchstsätzen zu entrichten.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft."