Barrierefreiheit
Die Grundsatzbestimmung über die Barrierefreiheit wurde von der bisherigen
Bautechnikverordnung in die Bauordnung übernommen. Für die Wirtschaft und insbesondere in historischen Ortskernen wichtig und von der WKNÖ gefordert: Für Zubauten und Abänderungen von bestehenden Bauwerken gibt es eine Verhältnismäßigkeitsprüfung.
Die technischen Anforderungen an barrierefreies Bauen werden künftig durch Übernahme der OIB-Richtlinie 4 (Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit) in österreichweit gleichartigen Standards in der Bautechnikverordnung geregelt.
Details: § 46 BO
Wichtig: unabhängig von den bautechnischen Vorschriften zur Barrierefreiheit müssen ab 01.01.2016 sämtliche Gebäude/Geschäftsräume mit Kundenverkehr aufgrund des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG) unter Berücksichtigung von
Zumutbarkeitskriterien (vergleichbar der Verhältnismäßigkeitsprüfung in der Bauordnung) so weit wie möglich barrierefrei sein.
Nähere Informationen dazu finden Sie hier: Barrierefreiheit und Diskriminierungsverbot
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