Verlorene oder gefundene Reisedokumente melden
Verlorene Reisedokumente: Die Verlustanzeige wird im Schengener Informationssystem (SIS) und in den Datenbanken von Interpol gespeichert (Foto: BM.I).Wer ein Reisedokument verliert und es später findet, muss dies bei der zuständigen Behörde melden, sonst kann es zu Komplikationen bei der Ein- und Ausreise kommen.Wer ein Reisedokument verliert – in der Regel den Reisepass – muss den Verlust melden, um ein neues Dokument bei der Passbehörde beantragen zu können. Die Verlustanzeige wird im Schengener Informationssystem (SIS) und in den Datenbanken von Interpol gespeichert. Oft findet der Verlustträger das ursprüngliche Reisedokument wenige Tage später, teilt dies aber der Behörde nicht mit. Das als verloren gemeldete Dokument bleibt in den internationalen Fahndungsdatenbanken ausgeschrieben. Wer sein gefundenes Dokument dann bei der Ein- und Ausreise verwendet, kann Probleme bekommen. Insbesondere bei Reisen außerhalb der Europäischen Union (EU) werden die Dokumente routinemäßig mit der Interpol-Datenbank gegengecheckt. Wird dann festgestellt, dass die verwendete Urkunde zur Fahndung ausgeschrieben ist, zieht das eine weitere Überprüfung nach sich. Das kann dauern und für den Reisenden zu Mehrkosten und zu Zeitverlust führen. Gestohlene und später gefundene Reisedokumente müssen der nächsten Polizeidienststelle gemeldet werden. Das hilft, Komplikationen bei der Ein- und Ausreise zu verhindern.Eigenes Reisedokument für Kinder
Jedes Kind benötigt ab 15. Juni 2012 für Auslandsreisen einen eigenen Pass oder – sofern es nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig ist – einen Personalausweis. Die Eintragung im Reisepass eines Elternteils gilt nicht mehr.Veröffentlicht: 28. Juni 2012Autor: Nicole StrutzmannQuelle: Innenministerium