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Marktrichter & Bürgermeister

Der Gemeindevorstand

Durch die Jahrhunderte unterstand der Markt der Herrschaft Sierndorf. Soweit die bisher bekannten Dokumente erkennen lassen, war dieses Lehen seit dem 13 Jh. ungeteilt in der Hand der jeweiligen Besitzer. Diese verwaltete bis 1850 den Ort, der Marktrichter stellte das Verbindungsglied zwischen Ort und Herrschaft dar. In erster Instanz war er für Organisation und Erhaltung der Ordnung verantwortlich. Mit der Wahl am 26. Juni 1850 wurde die Lösung aus der herrschaftlichen Oberhoheit vollzogen und eigenverantwortliche Gemeinden im heutigen Sinn entstanden. Die Gemeindeverwaltung wurde nun, unterstützt von Gemeinderäten und Ausschüssen, den Bürgermeistern übertragen. Diese verordnete Gemeinsamkeit stieß von Beginn an auf Widerstand. Proteste Obermallebarns gegen die Zusammenlegung wurden zwei Mal abgelehnt. 1872 öffnete sich der Weg für Trennungen, die im Falle Sierndorf 1873 mit Neuwahlen 1874 erfolgte. Die Katastralgemeinden wurden unabhängig, nur Oberolberndorf kam zur Marktgemeinde Stockerau.

Bestrebungen zur neuerlichen Bildung größerer Verwaltungseinheiten in den 1960er Jahren führten 1970 zur neuerlichen Bildung der Marktgemeinde Sierndorf mit den Katastralgemeinden Sierndorf, Ober- u. Unterhautzental, Untermallebarn und Senning. 1971 schlossen sich Höbersdorf, Obermallebarn, Oberolberndorf und Unterparschenbrunn an.

Liste der Marktrichter und Bürgermeister:

Orte